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Stammkunden gewinnen und halten

Neue Gäste kommen oft über Portale. Stammgäste sollten direkt bei Ihnen bestellen. Zehn praktische Wege – ohne Tricks und mit Blick auf den Datenschutz.

Zehn Wege

  • QR-Code-Karte in jede Lieferung und Abholtüte: „Nächstes Mal direkt bei uns bestellen“.
  • Ein Aktionscode, der nur im eigenen Shop gilt – zum Beispiel kostenlose Lieferung ab einem Mindestwert.
  • Bestell-Link im Google-Unternehmensprofil, auf Instagram und Facebook.
  • Am Telefon und an der Theke aktiv auf den Shop hinweisen.
  • Ruhige Tage beleben: 2-für-1 oder ein Gratisartikel an einem festen Wochentag.
  • Newsletter nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Double-Opt-in) und Abmeldemöglichkeit.
  • Treueaktion einfach halten, etwa jede zehnte Pizza per Stempelkarte gratis.
  • Gleiche oder bessere Preise im eigenen Shop als auf dem Portal – soweit Ihr Portalvertrag das erlaubt.
  • Verlässlichkeit: realistische Lieferzeiten, die eingehalten werden, sind die beste Bindung.
  • Auf Bewertungen antworten und Kritik ernst nehmen.

Warum Stammgäste direkt bestellen sollten

Bei Lieferando fallen laut Factsheet 14 % Provision bei eigener Lieferung und 30 % bei Lieferung durch Lieferando an. Ein Stammgast, der zweimal im Monat für 25 € bestellt, kostet Sie im Jahr 84 € bzw. 180 € Provision. Im eigenen Shop fällt keine Provision an.

Datenschutz bei Werbung

Werbe-E-Mails und WhatsApp-Nachrichten brauchen in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung. Kundendaten aus einem Portal dürfen Sie nicht ohne Weiteres für eigene Werbung nutzen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Was Chefzi kostet

Chefzi hat zwei Monatspreise pro Standort: 9 € im Monat für Betriebe, die bar oder ohne Online-Kartenzahlung verkaufen, und 19 € im Monat mit Online-Kartenzahlung über Stripe. Beide Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (10,71 € bzw. 22,61 € inkl. 19 % MwSt.).

In beiden Tarifen sind die Bestellungen unbegrenzt. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine Provision und keine Mindestlaufzeit – Sie zahlen monatlich und können jederzeit kündigen. Bei Kartenzahlung fallen die üblichen Gebühren von Stripe an. Alle Details finden Sie auf der Preisseite.

E-Mail an Stammgäste: was das UWG erlaubt

Werbe-E-Mails brauchen nach § 7 Abs. 2 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. § 7 Abs. 3 UWG macht eine Ausnahme für Bestandskunden. Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, etwa bei einer Online-Bestellung.
  • Sie werben nur für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, also zum Beispiel für Ihre eigenen Gerichte.
  • Der Gast hat der Verwendung nicht widersprochen.
  • Sie weisen bei der Erhebung der Adresse und in jeder E-Mail klar darauf hin, dass der Gast jederzeit widersprechen kann, ohne dass andere als Basis-Übermittlungskosten entstehen.

Was das für Ihren eigenen Bestellshop bedeutet

Bestellt ein Gast direkt in Ihrem Shop, ist er Ihr Kunde, und die Adresse stammt aus einem Verkauf. Damit kommt die Bestandskunden-Ausnahme grundsätzlich in Betracht, wenn Sie den Widerspruchshinweis sauber umsetzen. Werbung per Telefonanruf an Verbraucher bleibt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig. Lassen Sie Ihre Texte im Zweifel rechtlich prüfen; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Darf ich Gästen Werbe-E-Mails schicken?

In der Regel nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Holen Sie sie per Double-Opt-in ein.

Darf ich Gästen nach einer Bestellung einen Newsletter schicken?

Nach § 7 Abs. 3 UWG ist Werbung per E-Mail an Bestandskunden ohne gesonderte Einwilligung möglich, wenn die Adresse aus einem Verkauf stammt, Sie nur für eigene ähnliche Angebote werben, kein Widerspruch vorliegt und Sie bei Erhebung und in jeder Mail auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

Darf ich Stammgäste anrufen, um ein Angebot zu machen?

Gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, so § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG.

Was muss in jeder Werbe-Mail stehen?

Ein klarer Hinweis, dass der Empfänger jederzeit widersprechen kann, und eine gültige Adresse für den Widerspruch. Außerdem darf die Identität des Absenders nicht verschleiert werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).

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