QR-Code-Speisekarte erstellen
Eine QR-Code-Speisekarte spart Druckkosten und lässt sich jederzeit ändern. Hier lesen Sie, welche Varianten es gibt, wie Sie sie erstellen und wie Gäste gleich am Tisch bestellen können.
Drei Varianten
| Variante | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| QR-Code auf ein PDF | schnell gemacht | auf dem Handy schwer lesbar, keine Bestellung |
| Online-Speisekarte | mobil lesbar, schnell änderbar | Bestellung weiterhin beim Service |
| Speisekarte mit Bestellung am Tisch | Gäste bestellen direkt, Bestellung mit Tischnummer | Einführung braucht ein paar Tage Gewöhnung |
Schritt für Schritt
- Speisekarte digital erfassen: Kategorien, Gerichte, Preise, Allergene.
- Entscheiden, ob Gäste nur lesen oder auch bestellen sollen.
- Für jeden Tisch einen eigenen QR-Code erzeugen, wenn bestellt werden soll – so ist die Tischnummer automatisch dabei.
- QR-Code mit kurzer Anleitung drucken: „Scannen, bestellen, wir bringen es Ihnen“.
- Test mit mehreren Handys (iPhone, Android) und bei schlechtem Licht.
- Gedruckte Karten für Gäste ohne Smartphone bereithalten.
Gestaltung und Platzierung
- Mindestens 2–3 cm Kantenlänge, hoher Kontrast, keine Spiegelung auf glänzendem Material
- Wischfest laminieren oder als Aufsteller
- Auf Augenhöhe am Eingang und auf jedem Tisch
- Den Code nicht auf eine Adresse verlinken, die sich ändern kann
Typische Fehler
- PDF mit winziger Schrift, das auf dem Handy niemand lesen kann
- Ein Code für alle Tische, sodass die Bestellung keinem Tisch zugeordnet werden kann
- Code zeigt nach einem Anbieterwechsel ins Leere – etwa beim Ende von GloriaFood am 30.04.2027
Mit Chefzi
Bei Chefzi bekommt jeder Tisch einen eigenen QR-Code, und die Bestellung kommt mit Tischnummer in der App an. Dieselbe Karte nutzen Sie für Abholung und Lieferung. Mehr auf der Seite QR-Tischbestellung.
Was Chefzi kostet
Chefzi hat zwei Monatspreise pro Standort: 9 € im Monat für Betriebe, die bar oder ohne Online-Kartenzahlung verkaufen, und 19 € im Monat mit Online-Kartenzahlung über Stripe. Beide Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (10,71 € bzw. 22,61 € inkl. 19 % MwSt.).
In beiden Tarifen sind die Bestellungen unbegrenzt. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine Provision und keine Mindestlaufzeit – Sie zahlen monatlich und können jederzeit kündigen. Bei Kartenzahlung fallen die üblichen Gebühren von Stripe an. Alle Details finden Sie auf der Preisseite.
Allergene in der QR-Code-Speisekarte
Für lose abgegebene Speisen, wie in der Gastronomie üblich, regelt § 4 LMIDV, wie Sie über Allergene informieren. Neben Schild, Speisekarte und Aushang ist ausdrücklich auch ein elektronisches Informationsangebot erlaubt (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 LMIDV). Dafür gelten Bedingungen:
- Die Angaben müssen für Gäste unmittelbar und leicht zugänglich sein.
- Gäste müssen sie vor dem Kaufabschluss und vor der Übergabe des Essens sehen können.
- Am Gericht oder per Aushang im Lokal muss stehen, wie die Angaben bereitgestellt werden, also etwa „Allergene: QR-Code auf dem Tisch scannen“.
- Alternativ dürfen informierte Mitarbeitende mündlich informieren, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorliegt und auf Nachfrage zugänglich ist (§ 4 Abs. 4 LMIDV).
Kurz zur Technik
Den QR-Code hat DENSO WAVE 1994 vorgestellt. Seit 2000 ist er ISO-Norm. DENSO WAVE hält zwar Patente, hat aber erklärt, diese nicht durchzusetzen. Deshalb können Sie QR-Codes ohne Lizenzkosten erzeugen und drucken. Zum Scannen genügt die Kamera-App eines aktuellen Smartphones.
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Häufige Fragen
Brauchen Gäste eine App?
Nein, die Kamera-App des Handys reicht.
Muss ich trotzdem gedruckte Karten haben?
Es empfiehlt sich, für Gäste ohne Smartphone einige Karten bereitzuhalten.
Darf ich Allergene nur über den QR-Code angeben?
Ja, § 4 Abs. 3 Nr. 4 LMIDV erlaubt elektronische Informationsangebote, wenn sie leicht zugänglich sind und im Lokal per Hinweis am Gericht oder Aushang erklärt wird, wie Gäste die Angaben finden. Bieten Sie für Gäste ohne Smartphone zusätzlich eine mündliche Auskunft mit Aufzeichnung an.
Kostet die Nutzung von QR-Codes Lizenzgebühren?
Nein. DENSO WAVE hat erklärt, seine Patentrechte am QR-Code nicht auszuüben. Der Code ist seit 2000 ISO-Norm.
Quellen (geprüft Oktober 2026):
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