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Online-Bestellsystem für Restaurants in Düsseldorf

Düsseldorf zählte laut Destatis am 31.12.2024 genau 618.685 Einwohner. Bevor hier ein Lokal öffnet, verlangt das Ordnungsamt eine lange Liste an Nachweisen. Ihr eigener Bestellshop ist dagegen in wenigen Schritten startklar.

Düsseldorf in amtlichen Zahlen

Quelle: Städtetabelle von Destatis. Restaurantzahlen oder Bestellquoten für Düsseldorf haben wir in keiner amtlichen Statistik gefunden und nennen deshalb keine.

KennzahlWert
Einwohner (31.12.2024)618.685
Fläche217,41 km²
Einwohner je km²2.846

Was das Ordnungsamt sehen will

Mit Alkoholausschank brauchen Sie in Düsseldorf eine Gaststättenerlaubnis vom Ordnungsamt; laut Stadt ist sie personen- und objektbezogen, auch bei der Übernahme eines bestehenden Lokals. Eröffnen dürfen Sie erst mit Erlaubnis. Die Stadt nennt unter anderem:

  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Unterrichtungsnachweis der IHK Düsseldorf
  • Grundrisse aller Betriebsräume im Maßstab 1:100
  • VDE-Bescheinigung und Nachweis zur Küchenabluft
  • Nachweis über einen Fettabscheider

Fettabscheider: auch ohne Ausschank ein Thema

Laut Stadt müssen Betriebe, die Speisen abgeben, nach § 8 der Technischen Abwassersatzung grundsätzlich einen Fettabscheider haben; der Stadtentwässerungsbetrieb nennt ausdrücklich auch Pizzerien und Imbissbuden. Art und Einbaustelle brauchen die schriftliche Zustimmung der Stadt, und vor Inbetriebnahme wird die Anlage kontrolliert. Planen Sie das ein, bevor Sie die Küche bauen.

Abholküche ohne Alkohol

Wer nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbietet, braucht nach Auskunft der Stadt und des Wirtschafts-Service-Portals NRW keine Gaststättenerlaubnis; die Gewerbeanmeldung reicht. Für solche Betriebe ist ein Web-Shop mit Vorbestellung oft der wichtigste Kanal: Gäste wählen eine Abholzeit, Ihr Team bestätigt sie in der Bestell-App, und die Bestellung erscheint auf dem Küchendisplay oder als Bon.

Online beantragen

Den Antrag auf Gaststättenerlaubnis können Sie in NRW digital über das Wirtschafts-Service-Portal stellen. Für Branchenfragen ist im Rheinland der DEHOGA Nordrhein zuständig.

Kosten für Ihren Düsseldorfer Betrieb

Eine Abholküche ohne Online-Zahlung zahlt 9 € im Monat zzgl. MwSt. Wollen Ihre Gäste beim Bestellen mit Karte zahlen, sind es 19 € zzgl. MwSt.; das Geld landet direkt bei Ihnen. Provision fällt nicht an, das Onboarding übernehmen wir kostenlos, und Sie bleiben monatlich flexibel oder sichern sich mit 1, 2 oder 3 Jahren Laufzeit einen Rabatt.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Düsseldorf einen Fettabscheider?

Laut Stadt grundsätzlich ja, wenn Sie Speisen abgeben (§ 8 Abwassersatzung). Details klärt der Stadtentwässerungsbetrieb.

Gilt meine Gaststättenerlaubnis bei einem Umzug weiter?

Laut Stadt ist die Erlaubnis personen- und objektbezogen. Bei neuem Objekt oder neuem Betreiber brauchen Sie eine neue.

Kann ich die Gaststättenerlaubnis in Düsseldorf online beantragen?

Ja, über das Wirtschafts-Service-Portal NRW.

Was kostet Chefzi in Düsseldorf?

9 € oder 19 € pro Monat und Standort zzgl. MwSt., ohne Provision.

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